Regelwerk - des Airsoft Freunde Sonneberg E.V.


VORWORT

Regeln wird es immer geben, auch bei uns. Der Grund dafür ist, das es vermehrt zu Missverständnissen kam, wo wir klar eine Einigung und Regelung finden mussten, um solche Dinge aus der Welt zu schaffen.

 

Das Regelwerk dient nicht dazu um andere zu ärgern, es soll zeigen dass wir alle diesem Sport AIRSOFT eine Chance geben.

 

Eine Chance zu beweisen, das Vernunft und Fairness in unseren Augen das wichtigste ist. Verurteilt es nicht, sondern versetzt euch in die Lage wie es wäre, wenn es Regeln nicht geben würde.

§ 1 Teilnahmevoraussetzungen

(1) An Spielen und Veranstaltungen des Airsoft-Freunde-Sonneberg e.V. können grundsätzlich nur Personen teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit). Zur Identifikation hat jeder Teilnehmer ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit sich zu führen.

 

(2) Die Teilnahme erfordert die vorherige Abgabe einer schriftlichen Verzichts- und Einverständniserklärung des Teilnehmers.

 

(3) Die Teilnahme von Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, kann ausnahmsweise zugelassen werden, sofern die Personensorgeberechtigten schriftlich eine Teilnahmezustimmung und Haftungsfreistellung erklären und der minderjährige Teilnehmer von einer erziehungsberechtigten Person begleitet wird. Die Begleitung kann auch durch eine volljährige Person im Rahmen der Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) erfolgen. Minderjährige dürfen ausschließlich Markierer mit einer max. Mündungsenergie < 0,5 Joule benutzen.

 

(4) Den Erklärungen nach Abs. 3 sind Ausweiskopien (Personalausweis oder Reisepass) der Personensorgeberechtigten beizufügen. Im Falle eines alleinigen Sorgerechts ist ein entsprechender Sorgerechtsachweis vorzulegen.

 

(5) Eine Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ausgeschlossen.

§ 2 Zugelassene Markierer, Granaten und BB‘s

(1) Auf dem Gelände des Airsoft-Freunde-Sonneberg e.V. dürfen nur Markierer sowie Rauch- oder Airsoftgranaten eingesetzt werden, die in Deutschland nach den Vorschriften des WaffG frei verkäuflich zugelassen sind. Markierer/Granaten die Geschossen eine Energie von weniger als 7,5 Joule, aber mehr als 0,5 Joule erteilen, müssen mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet und dürfen keine Vollautomaten sein.

 

(2) Zur Verwendung dürfen ausschließlich BIO-BB’s des Kaliber 6 mm kommen.

 

(3) Die Verwendung von Vorrichtungen an Markierern, die dazu bestimmt sind, das Ziel zu beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder zu markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren) ist untersagt.

 

(4) Die Teilnehmer haben vor Beginn des Spielbetriebes ihre Markierer von den Verantwortlichen des Vereins chronen und ggf. entsprechend kennzeichnen zu lassen.

 

(5) Die max. zulässigen Mündungsenergien auf dem Spielfeld sind wie folgt gestaffelt:

  • Vollautomatisch bis 0,5 Joule,
  • Pistolen bis 1,6 Joule,
  • Semiautomatisch bis 2,5 Joule und
  • Repetierer bis 3,0 Joule

(6) Innerhalb des Gebäudes dürfen nur Markierer eingesetzt werden, deren Mündungsenergie 1,6 Joule nicht überschreiten. Markierer die diesen Wert überschreiten werden farblich markiert und dürfen im Gebäude nicht eingesetzt sondern allenfalls mitgeführt werden.

 

(7) Pyrotechnik im Sinne von Airsoft-Rauch oder Handgranaten (Tornado etc.) können nach Absprache mit den Organisatoren genutzt werden. Als Rauchgranaten sind ausschließlich Enola Gaye Rauchgranaten ("Kaltbrenner") zulässig. Im Gebäude ist die Verwendung von Rauchgranaten untersagt.

 

(8) Bei der Verwendung der Markierer sind folgende Mindestabstände einzuhalten:

  • < 0,5 Joule: 5 Meter,
  • 0,5 bis 1,5 Joule: 10 Meter,
  • >1,5 Joule: 20 Meter

(9) Die Verwendung der "40 Mike" ist während unserer Events nicht gestattet!


(10) Die Verwendung von Markierern mit dem "Novritsch Full Thrust Kit" ist nicht gestattet.

 

Bei einem Abstand unter 5 Metern ist die Bang-Regel anzuwenden. Dabei muss der Markierer mit einem Magazin ausgestattet sein und auf das Ziel zeigen.

§ 3 Sicherheitsmaßnahmen

(1) Jeder Spielteilnehmer hat selbst für seine ausreichende Körperschutzausrüstung zu sorgen. Auf dem Spielfeld ist das Tragen geeigneten Schuhwerks (feste, mindestens knöchelhoche Stiefel) sowie einer geeigneten Schutzbrille jedoch Pflicht. Die Schutzbrille darf während des gesamten Spieles unter keinen Umständen abgesetzt werden. Sollten die Gläser beschlagen oder ein Fehler an der Schutzbrille zu erkennen sein ist diese erst in einer Savezone zu reinigen oder zu reparieren.

 

(2) Während des gesamten Spieltages wird das Tragen von Helm und Knieschonern im Bereich der Gebäude empfohlen.

 

(3) Das Betreten des Spielfeldes bei laufendem Spielbetrieb ist verboten. Auf die entsprechenden Signale im Eingangsbereich ist zu achten

 

(4) Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er weder seine, noch die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet.

 

(5) Den Anweisungen der ORGA ist stets Folge zu leisten.

§ 4 Transport, Benutzung und Aufbewahrung von Markierern

(1) Markierer dürfen ausschließlich innerhalb des befriedeten Besitztums, d.h. nur innerhalb des abgegrenzten Spielfeldes benutzt (getragen, abgefeuert, ausgepackt, repariert etc.) werden. Außerhalb dieses Bereiches dürfen die Markierer nur in festen Waffenkoffern, Boxen oder Softcases mit einem Schloss gesichert transportiert und aufbewahrt werden.

 

(2) Beim Verlassen des Spielfeldes ist das Magazin aus den Markierern zu entnehmen und die Markierer zu entleeren und zu sichern bevor die Safezone betreten wird. Beim Verlassen des umfriedeten Spielgeländes (z.B. Toilette, Parkplatz, Getränkewagen) sind die Markierer entweder in den im Ein-/Ausgangsbereich vorgesehenen Halterungen bzw. im Spind (Aufenthaltsraum) zu sichern oder in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.

 

(3) Das Betreten der an das Spielfeld angrenzenden Nachbargrundstücke (Flächen außerhalb der Einfriedung) mit Markierern ist untersagt.

 

(4) Verboten sind:

  • Feuern aus der Gebäudeseite, die dem angrenzenden öffentlichen Weg zugewandt ist,
  • Feuern ohne eine Visierung zu nutzen, sogenanntes „Blindfire“ um Ecken herum und über Hindernisse hinweg,
  • Schüsse auf Tiere,
  • Schüsse auf nicht am Spiel beteiligte Personen (z.B. Besucher, Zuschauer, Fotografen),
  • Schüsse in die Sicherheitszone,
  • Schüsse auf PKW und
  • Schüsse auf explosionsgefährdete Gegenstände, wie z.B. Gasflaschen.

§ 5 Grundlegende Spielregeln

(1) Bei der Verwendung der Markierer sind folgende Mindestabstände einzuhalten:

  • < 0,5 Joule: 5 Meter,
  • 0,5 bis 1,5 Joule: 10 Meter,
  • >1,5 Joule: 20 Meter

Bei einem Abstand unter 5 Metern ist die Bang-Regel anzuwenden. Dabei muss der Markierer mit einem Magazin ausgestattet sein und auf das Ziel zeigen

 

(2) Getroffen ist man, sobald eine BB aus einer AIRSOFT einen auf direktem Wege trifft. Zu den Trefferzonen zählen Körper, Kleidung und Ausrüstung. „Friendly Fire“ zählt. Hier gelten dieselben Trefferzonen. Querschläger oder Waffentreffer zählen hingegen nicht. Gummi- oder Latexmesser sind erlaubt. Berührungen hiervon gelten als regulärer Hit.

 

(3) Nach einem Treffer muss dieser laut mit einem „HIT” angezeigt werden. Getroffene Spieler haben durch entsprechende Kennzeichnung (z.B. "Dead Rag", erhobene Hand/Waffe) anzuzeigen dass sie nicht mehr am Spielgeschehen beteiligt sind. Feuern auf bereits getroffene Spieler ist nicht erlaubt.

 

(4) Nicht jeder Treffer ist auch spürbar. Sollte es einmal zu so einer Situation kommen und beide Spieler werden sich nicht einig, entscheidet die ORGA. In der Regel bekommt jedoch der Schütze immer das Recht zugesprochen.

 

(5) Im Übrigen gelten die speziellen Spielregeln, die vor dem jeweiligen Spiel von der ORGA bekannt gegeben werden.

§ 6 Grundlegende Verhaltensregeln

(1) Auf dem Gelände des Airsoft-Freundes-Sonneberg e.V. ist das Mitführen sämtlicher in Deutschland verbotenen Substanzen und Gegenstände untersagt. Ebenso ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten. Bei Auffinden solcher Substanzen/Gegenstände/Kennzeichen oder derer Nutzung erfolgen sofortiger Platzverweis und Strafanzeige.

 

(2) Es dürfen keine real existierenden Rangabzeichen auf der Kleidung getragen werden.

 

(3) Den Anordnungen der Angehörigen des Organisations-Teams oder der gesondert gekennzeichneten Personen ist Folge zu leisten.

 

(4) Unfaire, beleidigende, diskriminierende oder politisch motivierte Verhaltensweisen oder Äußerungen sind untersagt.

 

(5) Herrenlose oder gefundene Gegenstände sind bei einem INFOPOINT oder einem Ordner abzugeben.

 

(6) Abfälle sind in den dafür vorgesehenen und vorgehaltenen Behältnissen zu entsorgen.

 

(7) Offenes Feuer oder offenes Licht sind auf dem Gelände verboten. Ausgenommen sind nur die ausdrücklich hierfür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Stellen.

 

(8) Beim Fotografieren oder Filmen, sind die Persönlichkeitsrechte anderer zu beachten. Jeder Teilnehmer tritt diese Rechte an den Veranstalter des Spieltages / Events ab. Gewerbliche Foto oder Filmaufnahmen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Organisators / Vorstandes des Airsoft-Freunde-Sonneberg e.V.) veröffentlicht (z.B. Websites, Printmedien, Fernsehen) werden.

§ 7 Regelverstöße

Ein Verstoß gegen eine oder mehrere der Regeln oder Gesetze kann Verwarnungen oder einen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Kosten zur Folge haben. Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann auch ein zeitlich unbegrenztes Zutrittsverbot zum Gelände ausgesprochen werden!

Abschlusswort

Wir haben ein sehr leichtes Regelwerk und würden dieses auch gern so belassen, wenn man bedenkt das andere Veranstalter, ihre Regeln sehr streng ansetzten um dadurch einen Spielbetrieb zu gewährleisten, ist unseres im Vergleich dazu noch harmlos

 

Wir wollen nicht bestrafen oder einem Spieler den Spaß nehmen, denn eigentlich sind diese Hinweise und Regeln selbstverständlich.

 

Doch es gibt immer vereinzelt Vorfälle, die nicht sein müssen, wenn man sich an 3 Kleine Vorsätze halten würde.

 

 

FAIRNESS – HILFSBEREITSCHAFT – RESPEKT

 

 

ASFS

 

AirSoft Freunde Sonneberg e.V.

 

Das ASFS, sowie seine Organisatoren und Spielleiter übernehmen zu keiner Zeit Haftung für Verletzungen die vor, während und nach dem Spiel zustande kommen. Ebenso können wir nicht für Diebstahl oder Sachbeschädigung haftbar gemacht werden.

 

Jeder Spieler erkennt dieses Regelwerk mit seiner Unterschrift an und erklärt mit Abgabe seiner Unterschrift, dass er das Regelwerk genau gelesen, verstanden und akzeptiert hat.